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   BVerwG, 04.11.1977 - IV C 77.76   

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BVerwG, 04.11.1977 - IV C 77.76 (https://dejure.org/1977,332)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1977 - IV C 77.76 (https://dejure.org/1977,332)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1977 - IV C 77.76 (https://dejure.org/1977,332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fischzucht - Wasserrechtliche Erlaubnis - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Verhandlungstermin - Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende Privilegierung bei ungenehmigter Fischzucht im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1978, 121
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 77.76
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verbieten, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 17, 86 [89, 95]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 77.76
    Die nach alledem vorliegende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wäre allerdings - ungeachtet der in § 138 Nr. 3 VwGO getroffenen Regelung, daß ein Urteil stets als auf einem solchen Mangel beruhend anzusehen sei - unerheblich, wenn sie sich auf einen für den Ausgang des Verfahrens unerheblichen Umstand bezöge (vgl. Urteile vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 38.69 - Buchholz 310 § 108 Nr. 44 und vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24 ff.).
  • BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 38.69

    Zurückstellung vom zivilen Ersatzdienst - Annahme einer besonderen Härte im

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 77.76
    Die nach alledem vorliegende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wäre allerdings - ungeachtet der in § 138 Nr. 3 VwGO getroffenen Regelung, daß ein Urteil stets als auf einem solchen Mangel beruhend anzusehen sei - unerheblich, wenn sie sich auf einen für den Ausgang des Verfahrens unerheblichen Umstand bezöge (vgl. Urteile vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 38.69 - Buchholz 310 § 108 Nr. 44 und vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24 ff.).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verbieten die Verwertung von Tatsachen- und Beweisergebnissen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG IV C 77.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142 S. 60 [61 f.]).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15

    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

    Aus dem von der Antragstellerin herangezogenen Urteil vom 4. November 1977 - 4 C 77.76 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142) ergibt sich nichts anderes.
  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    War die Tatsachenfeststellung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt entscheidungserheblich, ist die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs unschädlich (Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 138 Rdnr. 5; BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89 -, NJW 1992, 2042 m.w.N.; BVerwG, 04.11.1977 - IV C 77.76 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142).
  • BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an das

    Insoweit gilt nichts anderes als für im Urteil verwertete Akten, die - selbst wenn sie ihrem Wesen nach geheim sind - zu Beweiszwecken nur herangezogen werden dürfen, wenn sie ordnungsgemäß zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und die Verfahrensbeteiligten dadurch die Möglichkeit erhalten haben, zu ihrem Inhalt Stellung zu nehmen (vgl. BVerwGE 26, 234 [237 f.]; Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142]).

    Dies wäre nur dann anders, wenn die Versagung rechtlichen Gehörs sich auf einen nach der materiellrechtlichen Beurteilung des Falles durch das Revisionsgericht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt erheblichen Umstand bezöge (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [26]); Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - [a.a.O.]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1978 - XI A 1861/76

    Bauplanungsrecht: Begriff der berufsmäßgen Binnenfischerei; Zulässigkeit einer

    BVerwG, Urt. v. 04.01.77 - IV C 77.76 - BRS 32 Nr. 65.

    BVerwG, Urt. v. 04.11.77 - IV C 77.76 - a.a.O.

  • VG München, 11.05.2020 - M 1 S 19.5839

    Beseitigung einer Hütte mit Nebenanlagen im Außenbereich

    (1) Eine fischereirechtliche Privilegierung, sei es nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 oder nach Nr. 4 BauGB, scheidet schon deswegen aus, weil die wasserrechtlichen Voraussetzungen bisher nicht vorliegen (vgl. zum Erfordernis der Legalität BVerwG, U.v. 4.11.1977 - 4 C 77/76 - VerwRspr 1978, 957 - beck-online).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 6.81

    Glaubhaftmachung einer fehlerhaften Zustellung des Widerspruchsbescheides

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verbieten die Verwertung von Tatsachen- und Beweisergebnissen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142]).
  • BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 53.83

    Antrag eines ghanaischen Staatsangehörigen auf Asyl - Gefahr einer politischen

    Zum einen betrifft die Rüge eine vom Verwaltungsgericht nur hilfsweise getroffene und daher für seine Entscheidung unerhebliche Feststellung (vgl. dazu Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines

    Hiervon abgesehen wäre ein insoweit etwa unterlaufener Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs hier - ungeachtet der in § 138 Ziff. 3 VwGO getroffenen Regelung - unerheblich, weil es angesichts der materiellrechtlichen Prüfung durch das Berufungsgericht auf die Frage, ob ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch in einem ideellen Interesse (Rehabilitierung) bestehen kann, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankam (vgl. Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142]; Beschluß vom 9. November 1976 - BVerwG 8 B 31.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 24]).
  • BVerwG, 12.04.1983 - 8 B 57.82

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Verwertung von Tatsachen und Beweisergebnissen

    Allerdings verbieten Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO die Verwertung von Tatsachen und Beweisergebnissen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. Urteile vom 4. November 1977 - BVerwG IV C 77.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142 S. 60 [61 f.] und vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - amtl. Umdruck S. 7).
  • BVerwG, 19.02.1981 - 2 B 9.80

    Beurteilung eines Beamten - Verzögerung der Beförderung durch den Dienstherrn -

  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 168.83

    Auskünfte aus Parallelverfahren - Rechtliches Gehör - Erkenntnisquellen

  • BVerwG, 13.12.1993 - 4 B 190.93

    Fischereiberechtigung im Hinblick auf Verbotsbestimmungen der Verordnung über den

  • BVerwG, 15.08.1989 - 4 B 140.89

    Verpflichtung des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Beteiligten bis

  • BVerwG, 20.03.1984 - 9 B 938.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.03.2004 - 7 B 36.03

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BVerwG, 03.08.1981 - 8 B 157.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des

  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 180.93

    Ausübung der berufsmäßigen Binnenfischerei - Privilegierung eines Vorhabens im

  • BVerwG, 27.08.1987 - 8 B 50.87

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge eines wesentlichen

  • VGH Hessen, 29.05.1989 - 13 TE 2328/88

    BEGRÜNDUNG; BERUFUNGSZULASSUNG; EINZELRICHTER; RECHTLICHES GEHÖR

  • BVerwG, 02.08.1983 - 1 B 134.82

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

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